Rechtsprechung
   OLG Rostock, 03.09.2013 - 7 W 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25434
OLG Rostock, 03.09.2013 - 7 W 6/13 (https://dejure.org/2013,25434)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.09.2013 - 7 W 6/13 (https://dejure.org/2013,25434)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. September 2013 - 7 W 6/13 (https://dejure.org/2013,25434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 4 JVEG, § 413 ZPO
    Befangenheit des Sachverständigen: Wegfall des Entschädigungsanspruchs bei Unverwertbarkeit des Gutachtens wegen verschuldeter Ablehnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch des Sachverständigen bei erfolgreicher Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 4; ZPO § 412
    Entschädigungsanspruch des Sachverständigen bei erfolgreicher Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Entschädigung trotz unverwertbarem Gutachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verwirkt ein Sachverständiger seinen Entschädigungsanspruch? (IBR 2014, 1304)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98

    Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?

    Auszug aus OLG Rostock, 03.09.2013 - 7 W 6/13
    Eine andere, ggf. später zu beantwortende Frage ist, ob sich ein Entschädigungsanspruch des Sachverständigen daraus ergibt, dass seine gutachtlichen Feststellungen später doch noch Grundlage des Verfahrens werden, sei es, dass der neue Sachverständige aufwand- und damit kostensparend Feststellungen des abgelehnten Sachverständigen heranzieht, sei es, dass die Parteien sich das Gutachten, etwa im Rahmen eines Vergleichs, zu eigen machen (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1687).
  • OLG Köln, 08.09.2011 - 5 W 34/11

    Verlust des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen wegen erfolgreicher

    Auszug aus OLG Rostock, 03.09.2013 - 7 W 6/13
    Liegt der Ablehnungsgrund erst nach Beauftragung des Sachverständigen vor, entfällt der Entschädigungsanspruch nur, soweit der Sachverständige den Ablehnungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (a.a.O.; OLG Rostock v. 16.07.2008 - 2 W 31/08; OLG Köln v. 08.09.2011 - 5 W 34/11, juris Rdn. 6).
  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Auszug aus OLG Rostock, 03.09.2013 - 7 W 6/13
    Vielmehr hat der Sachverständige mit seinen sprachlichen Entgleisungen ohne jede vorherige Herausforderung, aber mit ersichtlicher Emotionalität die Ansichten einer Partei brüskiert und damit mangelnde Distanz und Neutralität erkennen lassen (vgl. KG MDR 2008, 528).
  • OLG Rostock, 16.07.2008 - 2 W 31/08

    Sachverständigenentschädigung: Verlust bei erfolgreicher Befangenheitsablehnung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.09.2013 - 7 W 6/13
    Liegt der Ablehnungsgrund erst nach Beauftragung des Sachverständigen vor, entfällt der Entschädigungsanspruch nur, soweit der Sachverständige den Ablehnungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (a.a.O.; OLG Rostock v. 16.07.2008 - 2 W 31/08; OLG Köln v. 08.09.2011 - 5 W 34/11, juris Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Rostock, 03.09.2013 - 7 W 6/13
    Es handelt sich nicht mehr um allein "deutliche Worte", schon gar nicht, was ggf. noch hinnehmbar wäre, als Reaktion auf Angriffe gegen den Sachverständigen (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2014 - 8 W 388/13

    Sachverständigenvergütung: Wegfall des Vergütungsanspruchs wegen verschuldeter

    In der Zeit davor bestand zwar keine entsprechende gesetzliche Regelung, nach der herrschenden Rechtsprechung führte aber die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit des Gutachtens bei nach der Übernahme des Gutachterauftrages entstandenen Ablehnungsgründen dann zum Verlust der Vergütung, wenn beim Sachverständigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlagen (OLG Stuttgart/Senat BauR 2010, 1111; OLG Karlsruhe BauR 2012, 303; OLG Rostock JurBüro 2013, 651; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 29. Auflage 2012, § 413 ZPO, Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 WF 133/17

    Kosten für Sachveständige im Falle der Ablehnung

    Auch vor seinem Inkrafttreten wurden Vergütungsansprüche als verwirkt angesehen, wenn ein Sachverständiger aufgrund grob fahrlässig herbeigeführter Umstände erfolgreich als befangen abgelehnt wurde (OLG Stuttgart, B. v. 30.7.2014, 8 W 388/13, Rn. 4 - juris; OLG Rostock, B. v. 3.9.2013, 7 W 6/13, Rn. 6 - juris; OLG Koblenz, B. v. 8.7.2013, 14 W 372/13, Rn. 2 - juris; OLG Karlsruhe, B v 3.8.2011, 14 W 18/11, Rn. 5 - juris; OLG Naumburg, B. v. 25.6.2009, 12 W 50/09, Rn. 5 - juris; OLG Zweibrücken, B. v. 11.4.2007, 6 W 34/06, Rn. 12 - juris; OLG Nürnberg, B. v. 6.2.2007, 2 W 192/07, Rn. 6 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2022 - 13 W 114/21

    Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält

    Grobe Fahrlässigkeit wurde insbesondere angenommen, wenn ein Sachverständiger die Stellungnahme einer Partei mit gänzlich unangemessenen Worten abqualifiziert und die sachliche Auseinandersetzung mit Einwendungen einer Partei verweigert hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21.11.2001 - 13 W 604/01; OLG Rostock, Beschluss vom 03.09.2013 - 7 W 6/13).

    Sollten die gutachterlichen Feststellungen des Beschwerdeführers später doch noch Grundlage des Verfahrens werden, sei es, dass der neue Sachverständige aufwand- und damit kostensparend Feststellungen des abgelehnten Sachverständigen heranzieht, sei es, dass die Parteien sich das Gutachten, etwa im Rahmen eines Vergleichs, zu eigen machen, so würde dies einen neuen Entschädigungsanspruch begründen, dem die Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht entgegenstünde (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.05.1998 - 11 W 864/98; OLG Rostock, Beschluss vom 03.09.2013 - 7 W 6/13).

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